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GEGENSTANDGeltungsgebiet: Siehe LänderlisteEine internationale Marke genießt Schutzrechte in den in der Anmeldung bestimmten Ländern, die dem Madrider Abkommen beigetreten sind. Gebietserweiterungen auf andere Länder, die nicht in der Anmeldung bestimmt wurden, sind möglich.Einige Länder sind dem Stockholmer Protokoll des Madrider Abkommens beigetreten, einige wiederum dem Madrider Protokoll sowie einige andere, wie zum Beispiel Spanien, haben beide Protokolle ratifiziert. Eine internationale Markenanmeldung kann immer dann erfolgen, wenn die entsprechende Marke oder Marken im Herkunftsland bzw. der Herkunftsgemeinschaft registriert ist, um die Gesamtheit der Produkte oder Dienstleistungen dieser internationalen Marke nach dem Stockholmer Protokoll zu unterscheiden, oder diese Marke oder Marken im Herkunftsland bzw. der Ursprungsgemeinschaft angemeldet sind, um die Gesamtheit der Produkte oder Dienstleistungen dieser internationalen Marke nach dem Madrider Protokoll zu unterscheiden. Die internationale Marke hat gebietsgebundene Wirkung, das heißt, dass sie in jedem einzelnen der bestimmten Gebiete gültig ist, und Gültigkeit und Laufzeit in einem Gebiet unabhängig von der Gültigkeit und Laufzeit in einem anderen Bestimmungsgebiet sind. Jede nationale Marke kann Gegenstand einer internationalen Registrierung sein. Sie kann jedoch auch abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für Geltung und Registrierbarkeit des jeweiligen Gebiets nicht erfüllt werden. Die Laufzeit einer internationalen Marke beträgt 10 Jahre, gerechnet ab dem Tag der internationalen Eintragung. Die Gültigkeit kann durch Entrichtung einer entsprechenden Gebühr jeweils um den gleichen Zeitraum für alle oder einen Teil der Länder, für die sie registriert wurde, verlängert werden. Die Anmeldung einer internationalen Marke dient der Unterscheidung von Produkten oder Dienstleistungen einer oder mehrerer Klassen nach der Nizza-Klassifikation. VERFAHRENNach der von uns empfohlenen Recherche durchläuft die Anmeldung einer internationalen Marke folgenden internationalen Registrierungsprozess:
Die Anmeldung einer internationalen Marke dient der Unterscheidung von Produkten oder Dienstleistungen einer oder mehrerer Klassen nach der Nizza-Klassifikation. VORAUSSETZUNGENDie Voraussetzungen für die Eintragung einer internationalen Marke sind folgende:
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